Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten bei Auftragsannahme die folgenden Bedingungen. Eine schriftliche Festlegung der wird gewünscht, jedoch haben ebenso mündlich abgesprochene Aufträge ihre Gültigkeit.

Diese setzen sich aus der Festlegung der Nutzungsrechte, Honorare für Bild und Text sowie dem Ausfallhonorar und Anfahrtspauschale zusammen. Der Betrag ist nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 UStG.

§ 1 Nutzungsrecht

Sofern nichts anderes abgesprochen, werden die Aufträge exklusiv ausgeführt. Das bedeutet, dass kein anderer Auftraggeber die erbrachte Dienstleistung doppelt erhält. Jedoch kann nicht gewährleistet werden, dass nur ein Kunde mit derselben Sache bedient wird. Daher werden beide Auftraggeber mit unterschiedlichem Material beliefert. Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers nicht veröffentlicht, hat dieser keine Nutzungsrechte mehr an der erbrachten Leistung. Diese Leistung wird dann auf www.jenny-musall.de oder einem anderen Kooperationspartner veröffentlicht. Eine Quellenangabe ist bei Text- und Fotoerzeugnissen erforderlich.

Das exklusive Nutzungsrecht von Textbericht- sowie Bildberichterstattungen oder eine Veröffentlichung in anderer Form liegt, sofern nichts anderes besprochen wurde, bei einem Jahr. Danach erlischt das exklusive Nutzungsrecht und die Urheberin kann das erstellte Material auf ihren Seiten als eigenen Beitrag verwenden.

Wird das gelieferte, exklusiv erstellte Material mehrfach genutzt, so ist eine erneute Honorierung erforderlich. Diese liegt bei 50 % des bezahlten Honorars. Über eine Mehrfachnutzung ist die Urheberin stets unaufgefordert zu informieren und diese sind entsprechend zu honorieren.

§ 2 Texthonorar

(a) Texthonorar für Gewerbekunden

Das Texthonorar wird dem Aufwand entsprechend vergütet. Hierbei ist der Aufwand der Recherche zu berücksichtigen.

  • Preis pro Stunde: 65 €
  • Recherche pro Stunde: 41 €
  • Preis pro Seite mit 1.500 Zeichen: 100 €

(c) Tagespauschale für Gewerbekunden

Ist es notwendig, einen Tag direkt vor Ort zu arbeiten, wird eine Tagespauschale berechnet.

Preis pro 8 Stunden: 495 €

Preis pro Woche mit 40 Stunden: 2.300 €

(d) Printtext

  • Werbebrief: 300 €1 ²
  • PR-Text: 360 €1 ²
  • Pressemitteilung: 200 €1 ²
  • Fachartikel: 250 €1 ²
  • Imagebroschüre mit 5 Seiten: 1225 €1 ²
  • Imagebroschüre mit 20 Seiten: 4800 €1 ²

(e) Online-Text

  • Webseite mit 3 Seiten (SEO, Keywordrecherche inklusive): 999 €²
  • Webseite mit 5 Seiten (SEO, Keywordrecherche inklusive): 1199 €²
  • Webseite mit Landingpage: 1599 €
  • Landingpage (SEO-Optimiert): 499 € ²
  • Kurztexte (Anreißer): 35 €
  • Blogbeitrag (SEO, Keywordrecherche inklusive): ab 100 € pro 1.500 Zeichen.1 ²

Wenn nicht anders besprochen, dann beziehen sich die Preise auf eine Normseite DIN A4.

Das entspricht:

  • 1.500 Zeichen (Print und Online)
  • c.a. 270 – 300 Wörter
  • 30 Zeilen à 60 Zeichen
    Entspricht 150 €

(f) Aufschläge

50 % bei kurzfristiger Ausführung 100 % bei Wochenend-, Nacht- und Feiertagsarbeit (vom Auftraggeber verursacht) 15 % bei Handlingskosten (Material, Transport etc.)

(g) Ausfallhonorare

Ausfallhonorare entstehen, wenn

  • der Auftrag kurzfristig abgesagt wurde
  • der Auftrag trotz erbrachter Leistung abgebrochen wird
  • die vereinbarten Stunden vor Ort nicht eingehalten werden

Bei einer Dienstleistung im Unternehmen des Kunden sind die besprochenen Stunden zu bezahlen. Ändert sich die Arbeitszeit kurzfristig, so sind die angefallenen Stunden plus 50 % der ausgefallenen Stunden zu bezahlen.

Bei kurzfristiger Absage fallen 50 % des veranschlagten Honorars an. Ist die Leistung erbracht worden, aber der Auftrag wird vorzeitig beendet, so ist die volle Summe fällig.

§ 3 Einzelaufträge

Einzelaufträge sind entsprechend abzusprechen und werden mit dem besprochenen Honorar versehen. Die Aufträge werden mit den weisungsbefugten Personen im Unternehmen abgesprochen. Die weisungsbefugten Personen haben die Geschäftsführung über die Aufträge zu informieren und die Informationen bezüglich der Aufträge an die Auftragnehmerin weiterzugeben.

§ 4 Reisekosten

Fallen Reisekosten an, so sind diese zu berücksichtigen. Die Reisekosten trägt, wenn nichts anderes besprochen wurde, der Auftraggeber. Findet ein Erstgespräch zwecks neues Auftrages an, so entfällt diese Klausel.

§ 5 Kilometerpauschale

Ist nichts anderes besprochen, so fallen bei Auftragsannahme 0,40 Cent pro gefahrenen Kilometer an. Findet ein Erstgespräch zwecks neuen Auftrages an, so entfällt diese Klausel.

§ 6 Zahlungsdauer

Sofern nichts anderes besprochen, wird die Rechnung für den Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages/Monats geschrieben. Diese ist binnen 14 Tagen zu begleichen. Die Rechnung erfolgt, soweit nichts anderes besprochen, per E-Mail an den Auftraggeber.

§ 7 Beendigung der Zusammenarbeit

Eine Beendigung der Zusammenarbeit kann binnen acht Wochen ausgesprochen werden. Hierfür bedarf es eine schriftliche Form seitens Auftragnehmer oder der Geschäftsführung. Bis zum Ende der Zusammenarbeit besprochene Aufträge werden ausgeführt oder es wird das Ausfallhonorar nach § 2 (g) berechnet.

§ 8 Sonstiges

Die Auftragnehmerin ist unverzüglich von der Geschäftsführung zu informieren, wenn sich der Ansprechpartner ändert.

Akkreditierung spricht die Auftragnehmerin frühzeitig mit dem Auftraggeber ab und gibt ihn auch bei den Akkreditierungsanfragen an. Des Weiteren spricht sie alle geplanten Beiträge mit ihrem Ansprechpartner/in ab. Bei der Ausführung eines Auftrages berücksichtigt die Auftragnehmerin die redaktionellen Vorgaben der auftraggebenden Redaktion sowie ethische und rechtliche Vorgaben.

Durch die Zahlung der Honorare werden diese hier zu findenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darin enthaltenen Rahmenbedingungen bei einer Zusammenarbeit akzeptiert!

1 Recherchekosten für den Text können entstehen.

²Auf Wunsch wird Bildmaterial in Form von Fotos und/oder Grafiken erstellt. Diese sind gesondert zu bezahlen